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Bedingungen für die Eintragung in Bosnien-Herzegowina
Marken:
1. Produkt-
und/oder Dienstleistungsliste, klassifiziert gemäss der Internationalen
Klassifizierung.
2. Falls die Marke
nicht nur in Wort oder Text in Buchstaben von standardem Charakter ist, drei
shwarz-weiss-gedruckte Kopien (maximal 8x8 cm). Falls die Marke farbig ist, drei
Farbexemplare und drei schwarz-weiss-gedruckte Kopien.
3. Bei
gemeinschaftlichen Marken, ein generelles Instrument, welches das Recht auf
Benutzung der kollektiven Marke bestimmt.
4. Vorrangdokument
(falls das Vorrangrecht gefordert wurde) ist binnen drei Monaten beginnend vom
Datum der Einreichung der Anmeldung einzureichen und auf Forderung zu
übersetzen.
Falls eine
Anerkennung des Ausstellungs- (Messe-) Vorrangrechts gefordert wurde, ist die
entsprechende Bestätigung beizufügen.
5. Falls die
Vorranganmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde, hat der
aktuelle Anmelder eine Erklärung mit Beweisen, die sein Recht auf die
Einreichung der Anmeldung in Bosnien-Herzegowina bestätigen, beizufügen.
6. Vollmacht
(Legalisierung ist nicht notwendig)
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