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Bedingungen f
ür die Eintragung in Bosnien-Herzegowina 

Marken: 

1. Produkt- und/oder Dienstleistungsliste, klassifiziert gemäss der Internationalen Klassifizierung. 

2. Falls die Marke nicht nur in Wort oder Text in Buchstaben von standardem Charakter ist, drei shwarz-weiss-gedruckte Kopien (maximal 8x8 cm). Falls die Marke farbig ist, drei Farbexemplare und drei schwarz-weiss-gedruckte Kopien. 

3. Bei gemeinschaftlichen Marken, ein generelles Instrument, welches das Recht auf Benutzung der kollektiven Marke bestimmt. 

4. Vorrangdokument (falls das Vorrangrecht gefordert wurde) ist binnen drei Monaten beginnend vom Datum der Einreichung der Anmeldung einzureichen und auf Forderung zu übersetzen. 

Falls eine Anerkennung des Ausstellungs- (Messe-) Vorrangrechts gefordert wurde, ist die entsprechende Bestätigung beizufügen. 

5. Falls die Vorranganmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde, hat der aktuelle Anmelder eine Erklärung mit Beweisen, die sein Recht auf die Einreichung der Anmeldung in Bosnien-Herzegowina bestätigen, beizufügen. 

6. Vollmacht (Legalisierung ist nicht notwendig)

 

 

  


 

 


   
Unterlagen :
Generalvollmacht
Vollmacht
Generalvollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
Vollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
 

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