Patente Marken Designs Domäne Über uns Kontakte  


 

Wählen Sie Ihre Sprache:
 
     

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Bedingungen  für die Eintragung in Bosnien-Herzegowina 

Patente 

1. Spezifikationen und Anträge, die übersetzt werden müssen. 

2. Zusammenfassung umfassend 250 Worte maximal oder 150 Worte, wenn mit Bild. 

3. Entwürfe in Format /A4/, reine schwarze Linien auf weissem Papier, Mindestrand oben 2,5 cm, links 2,5 cm, rechts 1,5 cm, unten 1 cm. 

4. Vorrangdokument (falls eine Anerkennung von Vorrangrecht gefordert wurde) ist binnen drei Monaten beginnend vom Datum der Einreichung der Anmeldung einzureichen.  Eine Ubersetzung des in englischer oder einer in Bosnien-Herzegowina offiziellen Sprache (Serbisch, Kroatisch, Bosnisch) eingereichten Vorrangdokuments ist nicht notwendig. 

Falls eine Anerkennung des Ausstellung-(Messe) Vorrangrechts gefordert wurde, ist die entsprechende Bestätigung beizufügen. 

5. Falls die Vorrangarmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde, hat der aktuelle Anmelder eine Erklärung mit Beweisen, die sein Recht auf die Einreichung der Anmeldung in Bosnien-Herzegowina bestätigen, beizufügen. 

6. Vollmacht (Legalisierung ist nicht notwendih)

 

 
 

 


   
Unterlagen :
Generalvollmacht
Vollmacht
Generalvollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
Vollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
 

 

Übersenden Sie uns Ihre Kommentare, Korrekturen und Suggestionen auf webmaster@lineasusic.com
© 2000 Linea Susic. Alle Rechte vorbehalten.
Tel. : +387 33 218 348 -  Fax : +387 33 207 517 - E-mail : info@lineasusic.com