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Bedingungen für
die Eintragung in Bosnien-Herzegowina
Patente
1.
Spezifikationen und Anträge,
die übersetzt werden müssen.
2. Zusammenfassung umfassend
250 Worte maximal oder 150 Worte, wenn mit Bild.
3. Entwürfe
in Format /A4/, reine schwarze Linien auf weissem
Papier, Mindestrand oben 2,5 cm, links 2,5 cm, rechts
1,5 cm, unten 1 cm.
4. Vorrangdokument (falls
eine Anerkennung von Vorrangrecht gefordert wurde) ist
binnen drei Monaten beginnend vom Datum der Einreichung der Anmeldung einzureichen.
Eine Ubersetzung des in englischer oder einer in Bosnien-Herzegowina
offiziellen Sprache (Serbisch, Kroatisch, Bosnisch)
eingereichten Vorrangdokuments ist nicht notwendig.
Falls eine Anerkennung des
Ausstellung-(Messe)
Vorrangrechts gefordert wurde, ist die entsprechende Bestätigung
beizufügen.
5.
Falls die Vorrangarmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde,
hat der aktuelle Anmelder eine Erklärung mit Beweisen,
die sein Recht auf die Einreichung der Anmeldung in Bosnien-Herzegowina
bestätigen, beizufügen.
6. Vollmacht (Legalisierung
ist nicht notwendih)
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