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Bedingungen für die Eintragung in Bosnien-Herzegowina 

Designs: 

1. Beschreibung von Design, Aussenform, Tragbarkeit sowie dessen Gebrauch. 

2. Fotos (maximal 16x16 cm, schwarz-weiss, von professioneller Qualität)oder Entwürfe (A4, geeignet zum Kopieren, nach Möglichkeit aus der Perspektive). 

3. Vorrangdokument (falls das Vorrangrecht gefordert wurde) ist binnen drei Monaten beginnend vom Datum der Einreichung der Anmeldung einzureichen und auf Forderung zu übersetzen.

Falls eine Anerkennung des Ausstellungs- (Messe-) Vorrangrechts gefordert wurde, ist die entsprechende Bestätigung beizufügen.

4. Falls die Vorranganmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde, hat der aktuelle Anmelder eine Erklärung mit Beweisen, die sein Recht auf die Einreichung der Anmeldung in Bosnien-Herzegowina bestätigen, beizufügen.

5.  Vollmacht (Legalisierung ist nicht notwendig)

 

 
 

 


   
Unterlagen :
Generalvollmacht
Vollmacht
Generalvollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
Vollmacht zur Zahlung von Jahresgebühren
 
 

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