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LINEA SUŠIĆ, d.o.o.
Marsala Tita 30/IV
71000 Sarajevo
Bosnien und Herzegowina
Tel: + 387 33 218 348
Faks: + 387 33 207 517
E-mail: info@lineasusic.com
Bedingungen  f ü r die Eintragung in Bosnien-Herzegowina
 

Patente:

  1. Spezifikationen und Antr ä ge , die ü bersetzt werden m ü ssen.
  2. Zusammenfassung umfassend 250 Worte maximal oder 150 Worte , wenn mit Bild.
  3. Entw ü rfe in Forma t /A4/, reine schwarze Linien auf weissem Papier, Mindestrand oben 2,5 c m, links 2,5 cm, rechts 1,5 cm, unten 1 cm.
  4. Vorrangdokument ( falls eine Anerkennung von Vorrangrecht gefordert wurde ) ist binnen drei Monaten beginnend vom Datum der Einreichung der Anmeldung e inzureichen.  Eine Ubersetzung des in englischer oder einer in Bosnien-Herzegowina offiziellen Sprache ( Serbisch, Kroatisch, Bosnisch ) eingereichten Vorrangdokuments ist nicht notwendig.
    Falls eine Anerkennung des Ausstellung- ( Messe ) Vorrangrechts gefordert wurde, ist die entsprechende Best ä tigung beizuf ü gen .
  5. Falls die Vorrangarmeldung seitens eines anderen Anmelders eingereicht wurde, hat der aktuelle Anmelder eine Erkl ä rung mit Beweisen, die sein Recht auf die Einreichung der Anmeldung in Bosnien - Herzegowina best ä tigen, beizuf ü gen.
  6. Vollmacht ( Lega l isierung ist nicht notwendi h).


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